Trotz einer Einigung mit der Deutschen Umwelthilfe und dem Autoclub VCD hatte die Stadt München ein Diesel-Fahrverbot nicht umgesetzt. Jetzt hat ein Gericht entschieden.
. In einem am Donnerstag verkündeten Urteil ordnete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof an, den Luftreinhalteplan fortzuschreiben und. Dies war bereits Teil einer außergerichtlichen Einigung Münchens mit der Deutschen Umwelthilfe und dem Verkehrsclub VCD, die die Stadt bislang aber nicht vollständig umgesetzt hat.Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen.
Die Deutsche Umwelthilfe und der VCD waren nach den vorhergehenden jahrelangen Rechtsstreitigkeiten erneut vor Gericht gezogen, weil die Stadt im September die verschärften Fahrverbote für Diesel trotz der Einigung ausgesetzt hatte. Nun muss auf dem zu den zentralen Münchener Verkehrsadern zählenden Mittleren Ring im Bereich der Landshuter Allee ein verschärftes zonales Dieselfahrverbot für Euro-5-Diesel verhängt werdenDie Stadt hat nach dem Urteil zwar Spielräume bei der Ausgestaltung. Allerdings drängt das Gericht auf eine schnelle Entscheidung im Stadtrat bereits im April.
Für den in die Klage einbezogenen Bereich der Moosacher Straße im Münchner Norden hält das Gericht ein Dieselfahrverbot nicht für zwingend, hier gebe es erst seit Januar 2023 Messdaten, die eine Grenzwertüberschreitung zeigen.
und zum gesundheitlichen Schaden von Millionen Menschen, die in München die schlechteste Luft Deutschlands einatmen müssen.“ Dies werde nun geändert.
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