München muss strengere Dieselfahrverbote umsetzen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Betroffen wären dann auch Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Die Stadt München muss so schnell wie möglich den EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid in München einhalten. So ist nach Ansicht der Richter ein zonales Fahrverbot für Euro 5/V Diesel die wirksamste Maßnahme, um die erhöhten Stickstoffdioxid-Werte an der Landshuter Allee effektiv nach unten zu drücken und den geforderten Wert noch in diesem Jahr einzuhalten.
Ein streckenbezogenes Verbot, so wie von Oberbürgermeister Dieter Reiter favorisiert, könne nur in Kombination mit dem bereits bestehenden zonalen Fahrverbot für Euro4-Diesel zu wirksamen Effekten führen. Allerdings hätte diese Lösung komplexe städtische Anordnungen zur Folge, die den erwünschten Effekt nach Ansicht der Richter gering halten.
Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland gegen die Stadt München. Der Vorwurf: Die Landeshauptstadt setze den Luftreinehalteplan nicht ausreichend um. Die Grenzwerte für Stickoxide und Feinstaub würden nicht eingehalten. Die Organisationen wollten auf diese Weise eine gerichtlich angeordnete Nachbesserung erzwingen.
Bislang galt in München für Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter ein zonales Fahrverbot auf dem Mittleren Ring und in der Münchner Innenstadt.Eigentlich sollte das Fahrverbot bereits im Oktober 2023 auf Dieselfahrzeuge der Norm Euro 5 ausgedehnt werden. So sah es ein Kompromiss vor, den die Stadt München mit DUH und VCD nach einer früheren Klage ausgehandelt hatte.
Vor allem die Landshuter Allee überschreitet regelmäßig den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft. Über das ganze Jahr gesehen, sollte der Grenzwert aber einzuhalten sein, so lautete die Hoffnung. Doch der Optimismus bewahrheitete sich nicht: An zwei Messstellen im Stadtgebiet wird der EU-Grenzwert noch immer übertroffen.
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