München steht neue Änderungen im Kampf gegen Luftverschmutzung bevor. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Die bayerische Landeshauptstadt muss ihre Maßnahmen gegen das toxische Abgas Stickstoffdioxid verschärfen. Betroffen sind Hauptverkehrsadern, an denen die Grenzwerte überschritten wurden.
Das Gerichtsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zwingt München, das Dieselfahrverbot zu verschärfen. Die Frage ist nun, wie der Stadtrat reagieren wird.Nach dem Gerichtsbeschluss muss München die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge intensivieren.
Das Gericht ließ offen, ob eine zonenbezogene oder streckenbezogene Verschärfung des bestehenden Fahrverbots für ältere Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und darunter erforderlich ist. Die Entscheidung darüber wurde dem Stadtrat überlassen. Allerdings gab das Gericht dem Gremium als „Leitplanke“ mit, dass ein streckenbezogenes Fahrverbot für Euro 5 Fahrzeuge wahrscheinlich schwer umzusetzen und vor allem zu überwachen wäre.
Seit Februar 2023 dürfen Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und darunter, mit einigen Ausnahmen wie Anwohner und Lieferverkehr, nicht mehr auf dem Mittleren Ring der Landeshauptstadt und innerhalb dieses Bereichs fahren. Ursprünglich sollte das Fahrverbot ab Oktober 2023 auch auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgedehnt und ab April 2024 die allgemeinen Ausnahmen gestrichen werden.
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