Bundesverfassungsgericht: Gesetzgeber muss Regeln zur Triage treffen Triage Bundesverfassungsgericht
Der Bundestag muss "unverzüglich" Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen im Fall einer sogenannten Triage treffen. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, aus dem Schutzauftrag wegen des Risikos für das höchstrangige Rechtsgut Leben folge eine Handlungspflicht für den Gesetzgeber. Diese habe er verletzt, weil er keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen habe. Er müsse dieser Pflicht in Pandemiezeiten nachkommen.
Niemand dürfe wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt werden.Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin hat mit anderen Fachgesellschaften "Klinisch-ethische Empfehlungen" erarbeitet.
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