An wen geht das letzte freies Intensivbett? Die neun Kläger hatten die Befürchtung, dass Menschen mit Behinderung bei dieser Entscheidung das Nachsehen haben könnten. Zu Recht, fanden die Richter in Karlsruhe, wie W_Janisch berichtet.
die Ampel-Koalition zum Schutz von Menschen mit Behinderung für den Fall, dass die Intensivbetten knapp werden. Der Gesetzgeber müsse"unverzüglich" Vorkehrungen treffen, um bei einer sogenannten Triage - wenn zu wenige Betten für zu viele Patienten verfügbar sind - jede Diskriminierung zu verhindern.
Das Karlsruher Gericht hat ihnen recht gegeben. Nach Einschätzung von Experten werde die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung oft sachlich falsch beurteilt. Eine unbewusste Stereotypisierung berge das Risiko,"behinderte Menschen bei medizinischen Entscheidungen zu benachteiligen". In der Frage, wie solche Vorkehrungen aussehen müssen, eröffnet das Gericht dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum. Es ist danach nicht einmal zwingend, dass der Bundestag selbst Vorgaben zu den Kriterien einer Triage macht. Denkbar wäre auch, ein bestimmtes Verfahren festzulegen, zum Beispiel ein Mehraugen-Prinzip. Laut Gericht gilt bei alledem der Schutz der Menschenwürde, wonach nicht Leben gegen Leben abgewogen werden darf.
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