Das Oberverwaltungsgericht in NRW hat geurteilt, dass Patienten mit Sterbewunsch keinen Anspruch auf ein todbringendes Mittel haben. Die Kläger wollen in Revision gehen.
Schwerkranke Patienten mit Sterbewunsch haben nach einem Urteil kein Anrecht auf ein todbringendes Medikament. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen am Mittwoch entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.
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