Bundesverwaltungsgericht urteilt zu Kölner Geißbockheim

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Blick auf das Geißbockheim

Seit fast zehn Jahren möchte der 1.FC Köln sein Trainingsgelände am Geißbockheim erweitern. Allerdings klagen Bürgerinitiativen immer wieder dagegen, weil das Geißbockheim im Landschaftsschutzgebiet liegt. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig entscheidet jetzt über die Pläne.. In der Vorinstanz hatte das Oberveraltungsgericht Münster die Bebauungspläne wegen Verfahrensmängeln für unwirksam erklärt.

Die Richter in Leipzig können das Verfahren aber auch nach Münster zur neuerlichen Entscheidung zurückverweisen. Dann steigen die Chancen für den FC wieder. Der will bereits seit knapp zehn Jahren auf der Gleueler Wiese Kunstrasenfelder und ein Leistungszentrum bauen.Ohne Not hatte sich der Fußball-Bundesligist bereits vorher in eine äußerst ungünstige Position manövriert.

Der FC setzt damit alleine auf die Karte Grüngürtel. Problem: Derzeit gibt es keine politische Mehrheit für einen Ausbau im Grüngürtel. Von den zu erwartenden Widerständen der verschiedenen Naturschutzinitiativen- und Vereinen gar nicht erst zu reden.Dafür scheint der Verein zumindest die Ultras hinter sich gebracht zu haben. Die sehen das Geißbockheim urplötzlich als die DNA des Vereins an und positionieren sich entsprechend.

Da lag die Mannschaft jeweils 0-1 zurück. Im Stadion fragten sich da viele Fans, ob die Ultras nicht andere Sorgen haben. Gegen Bochum gewann die Mannschaft noch. Gegen Darmstadt aber hieß es am Ende 0-2. Als Tabellen-17. droht der direkte Abstieg., die Sie so durch den Tag in NRW begleitet, dass Sie jederzeit mitreden können? Die App WDR aktuell bietet Ihnen dafür immer die passenden Nachrichten.

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