Es bleibt dabei: Kein Feuerwerk zu Silvester. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Eilanträge mehrerer Pyrotechnik-Händler gegen das bundesweite Verkaufsverbot zurückgewiesen.
Es wies Eilanträge mehrerer Pyrotechnik-Händler gegen die Regelung des Bundesinnenministeriums zurück.
Das Gericht erklärte, mit dem Verbot werde zu Recht das Ziel verfolgt, die Zahl der Verletzungen durch Feuerwerk zu reduzieren und so die Situation in den Krankenhäusern nicht weiter zu verschärfen. Gegen das Urteil kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden. Die Gerichte in der Hauptstadt sind wegen des dortigen Amtssitzes des Bundesinnenministeriums zuständig.
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