Das Volksbegehren «Rettet die Bienen» wird rückblickend gern als Sternstunde der direkten Demokratie bezeichnet. Nun hat Bayerns höchstes Gericht einen langen Rechtsstreit beendet.
Bayerns Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der AfD gegen das Artenschutzgesetz zurückgewiesen. «Die Anträge werden abgewiesen» sagte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in München. Sofern sie zulässig gewesen seien, verstießen die Anträge nicht wie vom Kläger behauptet gegen die Verfassung.
Nach der mündlichen Verhandlung im Juli war noch nicht erkennbar gewesen, in welche Richtung das Urteil gehen wird. Nur eines wurde klar: In der Entscheidung geht es auch um sehr grundsätzliche Fragen für die direkte Demokratie im Freistaat. Diese hat das Gericht nun beantwortet. Außerdem kritisierte die Klägerseite, dass im Volksbegehren kein Termin für das Inkrafttreten, sondern die Formulierung «tritt am .... in Kraft» genannt wurde. Der Termin sei dann erst im weiteren Verfahren ergänzt worden. Dadurch sei das Volksbegehren verändert worden, was aber qua Verfassung nicht zulässig sei. Die AfD sah ferner das Grundrecht auf Eigentum verletzt, da den Bauern vorgeschrieben würde, was sie auf ihrem Land machen sollten.
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