Wie die Corona-Spaziergänge rechtlich zu bewerten sind. llangenau im Gespräch mit Markus Thiel, Prof der Polizei-Hochschule Münster
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Corona-Demo in München:"Auch wenn der harmlose Begriff 'Spaziergang' verwendet wird, handelt es sich also klipp und klar um eine Versammlung." Viele Demonstrationen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen werden inzwischen untersagt. Mit welchem Recht eigentlich? Und bieten die"Spaziergänge" eine rechtliche Lücke? Ein Gespräch mit Markus Thiel von der Polizei-Hochschule Münster.
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