Eine Vortragsrednerin hatte 2017 in Straubing Xavier Naidoo als Antisemiten bezeichnet. Der Sänger erreichte vor Gericht, dass ihr diese Äußerung verboten wurde. Zu Unrecht, wie nun das Bundesverfassungsgericht entschieden hat.
Das Landgericht Regensburg und das Oberlandesgericht Nürnberg hatten der Frau die Behauptung verboten: Die Äußerungen beeinträchtigten die personale Würde Naidoos und hätten eine Prangerwirkung. Außerdem sei die objektive Richtigkeit der Aussage nicht hinreichend belegt.
Diese Urteile sind, wie nun die Verfassungsrichter in Karlsruhe entschieden haben, in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Naidoo habe sich"mit seinen streitbaren politischen Ansichten freiwillig in den öffentlichen Raum begeben" und beanspruche"für sich entsprechend öffentliche Aufmerksamkeit".
Das Landgericht muss sich nun noch einmal mit dem Fall befassen und dabei die Einschätzungen aus Karlsruhe beherzigen.
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