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Ende einer längeren Auseinandersetzung:

erwirkt. Diese wiederum wehrte sich vor Gericht und unterlag zunächst beim Karlsruher Landgericht und später beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Die Folge: Pamela Reif musste auf ihrem Instagram-Account Fotos mit"Tags" zu Markenherstellern als Werbung kenntlich machen. Eine Revision des OLG wurde zugelassen und am 13. Januar hätte nun eine mündliche Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof stattfinden sollen.

Die Rechtsvertreter von Pamela Reif zeigen sich erfreut. Prof. Joachim Ritter von der Kanzlei Strobl-Albeg:"Der BGH hat in den bisher ergangenen Influencer-Urteilen einen Vorrang des Medienrechts vor dem Wettbewerbsrecht angenommen. Dies haben wir bereits in den Vorinstanzen vertreten. Danach müssen nur Inhalte, für die Influencer ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erhalten haben, als Werbung gekennzeichnet werden.

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