Die Ausgangsbeschränkungen im April 2020 angesichts der Corona-Pandemie waren nicht verhältnismäßig. Aber der Richterspruch sollte jetzt nicht für Häme missbraucht werden. Ein Kommentar.
Die Bayerische Staatsregierung wollte es nicht glauben, jetzt hat sie es schwarz auf weiß: Die Corona-Ausgangsbeschränkungen, die im Freistaat im April 2020 für die Dauer von zwei Wochen galten, waren unverhältnismäßig. Das hat nach dem Bayerischen VerwaltungsgerichtshofDie Revision der Staatsregierung gegen die Entscheidung in erster Instanz wurde zurückgewiesen.
Die Staatsregierung also sollte den Richterspruch in Demut hinnehmen, die Opposition – in diesem Fall SPD und AfD – sollte ihn nicht für Häme missbrauchen. Politik ist, das muss man den Handelnden zugestehen, immer auch ein Lernprozess. Fehler werden gemacht. Entscheidend aber ist, dass sie nicht wiederholt werden.
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