Urteil in München: Wer zu spät zum Boarding kommt, fliegt nicht mit

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Urteil in München: Wer zu spät zum Boarding kommt, fliegt nicht mit - auch wenn das Flugzeug noch da ist.

Wer zu spät zum die Boarding am Flughafen kommt, hat das Nachsehen, auch wenn das Flugzeug noch auf dem Vorfeld steht und verspätet abhebt. Diese schmerzliche Erfahrung hat jetzt eine Frau gemacht, die einen Münchner Reiseveranstalter vor dem Amtsgericht verklagt hatte. Die Klägerin und ihr Lebensgefährte wollten im März 2019 vom Frankfurter Flughafen in denstarten. Allerdings wurde ihnen am Gate der Einstieg verweigert, da das Boarding bereits beendet war.

Die Fluggesellschaft, mit der sie und ihr Partner ursprünglich nach Ägypten hatten fliegen wollen, hätte sie am Gate nicht zurückweisen dürfen, behauptete die Klägerin vor Gericht. Das Paar hatte das Gate um 17.14 Uhr am Tag der Abreise erreicht. Die Boarding-Time hatte jedoch um 16.55 Uhr begonnen und war von der Fluggesellschaft um 17.13 Uhr abgeschlossen worden. Das Flugzeug sollte planmäßig um 17.25 Uhr starten.

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