Selbstjustiz ist nicht zu rechtfertigen. Und doch ist das Strafmaß von 5 Jahren und drei Monaten Gefängnis für die Linksextremistin Lina E. heftig.
Polizisten mit Spürhund vor der Verurteilung von Lina E. vor dem Oberlandesgericht in Dresden Foto: Robert Michael/dpa
Auch wenn die Bundesanwaltschaft eine noch härtere Strafe für Lina E. gefordert hatte: Der Rechtsstaat holt hier weit aus. Und es ist spürbar, wie sehr sich einige ein Exempel erhofft hatten. Schon 2019 hatte Sachsen eine Soko Linx gebildet, um nach linken Brandanschlägen und Angriffen auf Rechtsextreme endlich Täter zu fassen. Die Verhaftung von Lina E. wurde dann sofort hochgehängt: Die Bundesanwaltschaft übernahm den Fall, ließ E.
Bei dieser Strafverfolgung aber muss der Rechtsstaat Maß wahren – und hier nährte dieser Prozess Zweifel. Bis zum Schluss konnte kein Opfer oder Zeuge die vermummten Angreifer erkennen, gab es bis auf den Eisenacher Angriff nur mehrdeutige Indizien und viele Fragezeichen. Rechtsextreme Gewalt außen vor Und es reiht sich ein in eine Strafverfolgungswelle, die auf öffentlichen Druck reagiert und selbst der bürgerlichen Letzten Generation Präventivhaft und den Vorwurf einer kriminellen Vereinigung einbrachte. Ein Vorwurf, der Behörden einen großen Koffer an Ermittlungsmaßnahmen eröffnet. Und der längst zum Alltagsinstrument verkommt, was dringend revidiert gehört.
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