Steuerhinterziehungsprozess: Urteil gefallen: Star-Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis
Alfons Schuhbeck, Koch und Unternehmer, steht vor Prozessbeginn als Angeklagter im Gerichtssaal im Landgericht München IDas Landgericht München hat geurteilt: Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Ihm wurde im Prozess Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nachgewiesen.muss ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte den 73-Jährigen am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer vier Jahre und zwei Monate Haft für Schuhbeck und für seinen Mitarbeiter eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Der Prozess habe bewiesen, dass Schuhbeck Steuern in Millionenhöhe hinterzogen habe, sagte Staatsanwältin Susanne Gehrke-Haibl vor dem Landgericht München I.
schuldig gemacht, sagte sie in ihrem Plädoyer. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2015 im "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" hinterzogen haben soll.Er war einer der reichsten TV-Köche Deutschlands und verlor alles. Wie Alfons Schuhbeck sein Vermögen verspielteGehrke-Haibl warf Schuhbeck vor, "sehr hohe kriminelle Energie" gezeigt zu haben.
"Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe", sagte Schuhbeck in seinem letzten Wort vor Gericht. Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wieder gutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Zuvor hatten sich auch Mitarbeiter Schuhbecks in einem Brief an das Gericht gewandt, das diesen auch verlesen hatte.
Schuhbeck wollte eigentlich noch am letzten Verhandlungstag seine Steuerschulden bei den Behörden tilgen, was das Gericht strafmildernd werten müsste. Es sei aber trotz eines seit Monaten bestehenden intensiven Kontakts zu einem Investor und verschiedenen Zahlungszusagen nicht gelungen, die Zahlung auch tatsächlich zu erhalten. Drei Minuten vor Beginn der Plädoyers habe es die letzte Absage gegeben.
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