OVG Münster: AfD steht zu Recht unter Extremismus-Verdacht
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Damit hat das Gericht am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar keine Revision zu. Die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen.
Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD weiterhin als Verdachtsfall einstufen. Damit ist es dem Verfassungsschutz gestattet, auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einzusetzen. Der Verfassungsschutz habe zuvor bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt, erklärte das Gericht bei der Urteilsbegründung. Das Vorgehen sei mit dem Grundgesetz, dem Europarecht und dem Völkerrecht vereinbar.Die Befugnisse des Verfassungsschutzes seien "keineswegs grenzenlos weit", aber eine wehrhafte Demokratie dürfe auch kein "zahnloser Tiger" sein, betonte Gerald Buck, Vorsitzender Richter des 5.
Vor allem bei der Beobachtung einer besonders geschützten politischen Partei müsse der Verfassungsschutz "hinreichend verdichtete Umstände" vorlegen können, die darauf hinwiesen, dass eine Gruppierung möglicherweise Bestrebungen gegen die freiheitliche Grundordnung verfolge. Das sah der Senat im Fall der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall gegeben.
Die Anwälte der Partei hatten bereits vor dem Urteil angekündigt, in die nächste Instanz zu ziehen. Dabei würde das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Entscheidung des OVG auf Rechtsfehler prüfen.Europäische Perspektive"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.
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