In der Mehrzahl der Fälle geht es um die Verwendung des „Z“-Symbols.
wird in mehreren Bundesländern als rechtswidrige Unterstützung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gewertet
Polizei und Staatsanwaltschaften haben in Deutschland mehr als 140 Ermittlungsverfahren wegen der Befürwortung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingeleitet.
Allein in Sachsen-Anhalt seien seit dem Beginn der russischen Invasion mindestens 19 Verstöße gegen Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs erfasst worden, der das Belohnen und Billigen von Straftaten unter Strafe stellt. In 17 dieser Fälle ging es nach Angaben des Landesinnenministeriums um die Verwendung des „Z“-Symbols.Auch im Stadtstaat Hamburg seien bereits mindestens 17 Verfahren wegen der Billigung des Angriffskriegs eingeleitet worden.