„Tanzverbot“ in Berlin: Droht Bußgeld, wenn man am Karfreitag tanzt?

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„Tanzverbot“ in Berlin: Droht Bußgeld, wenn man am Karfreitag tanzt?
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In Berlin wird gerne und viel getanzt – doch am Karfreitag gilt ein Tanzverbot, das von 4 bis 21 Uhr gilt. Auch am Volkstrauertag und am Totensonntag gibt es das Verbot. Droht den Tanzenden also Strafe?

Ob Berghain oder Clärchens Ballhaus: In Berlin wird gerne, viel und sehr unterschiedlich getanzt. Nicht aber am Karfreitag. Der aus dem Christentum stammende Feiertag gilt als „still“ und hat daher einen besonders großen gesetzlichen Schutz, der nicht nur das Arbeitsrecht berührt, sondern auch das Vergnügen.Per Verordnung ist es am Karfreitag verboten, öffentliche Tanzveranstaltungen durchzuführen.

Auch öffentliche Sportveranstaltungen sind verboten, „sofern diese mit Unterhaltungsmusik oder anderen Unterhaltungsprogrammen verbunden sind“. Fußballturnier mit Halbzeitmusik? Nicht am Karfreitag.nämlich von 4 bis 21 Uhr am Karfreitag Von Karfreitag an messen sich Tänzer und Tänzerinnen jedes Jahr über Ostern beim großen Turnier „Blaues Band der Spree“ in Siemensstadt. Das Turnier darf trotz Tanzverbot stattfinden, weil eine Ausnahme für wettkampforientierte Sportveranstaltungen gilt. Auch das traditionelle Senioren-Tanzturnier „Die Ostsee tanzt“ in Schleswig-Holstein verstößt darum nicht gegen die Verordnung.

Auch bei den Strafen geht’s in Bayern deftig zu: Veranstaltern droht bei Verstoß bis zu 10.000 Euro Bußgeld.“ wird bei einem Verstoß gegen das Tanzverbot nur der Veranstalter bestraft. Wer also selbst nur als Teilnehmer den Tanz oder die Musik genießt, muss keine Strafe befürchten.

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