Die Klage des BundNaturschutz gegen die Baugenehmigung der längst fertiggestellten Therme Lindau ist zulässig. Das entschied ein Bundesgericht. Laut BN seien viel zu schnell Bäume auf dem Gelände, das an Schutzgebiete grenzt, gefällt worden.
Eine Klage gegen die Baugenehmigung scheiterte an einer Klagebefugnis des Umweltverbandes. Später wurde dann die Klage gegen den Bebauungsplan vom VGH abgelehnt. Dem Bund Naturschutz fehle das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Therme so gut wie fertig sei. Der Umweltverband könne sein Ziel - das Vorhaben zu verhindern - nicht mehr erreichen, hatte der VGH argumentiert.Aus Sicht des Bundesverwaltungsgericht ging das zu weit. Die Klage des Verbandes sei zulässig.
Hätte sie Erfolg, könnte der Bebauungsplan noch einmal überarbeitet werden müssen. Dann könnte der Bund Naturschutz unter Umständen Verbesserungen für den Umweltschutz erreichen. "Folglich ist eine Entscheidung in der Sache nicht nutzlos", teilte das Bundesverwaltungsgericht mit.
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