Bundespräsident Steinmeier hat Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Änderung der Strafprozessordnung. Er fordert eine parlamentarische Überprüfung.
Bislang hatte ein Freigesprochener nur dann derselben Tat wieder angeklagt werden können, wenn sich erwies, dass im Verfahren gefälschte Unterlagen oder vorsätzlich falsche Aussagen zu dem Freispruch geführt haben.
Die Gesetzesänderung macht eine Neuaufnahme des Verfahrens nun auch dann möglich, wenn sich aus nachträglich verfügbaren Beweismitteln die hohe Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung des Freigesprochenen ergibt. Dies soll aber nur bei besonders schweren Delikten gelten: Mord, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen.Die Unionsfraktion wies die verfassungsrechtlichen Bedenken Steinmeiers zurück.
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