Das Verbot der angeblichen Hilfsorganisation Ansaar International ist rechtmäßig. Der Verein aus Düsseldorf habe Terror unterstützt, urteilte am Montag das Bundesverwaltungsgericht.
Das Verbot des Salafisten-Vereins Ansaar International ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Montag entschieden. Der Verein mit Sitz in Düsseldorf habe terroristische Vereinigungen in Syrien, Somalia und dem Gazastreifen unterstützt, so die Begründung. Die Tätigkeiten des Vereins hätten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet.
Ansaar habe zwar nicht direkt Waffen und militärische Ausrüstung von Deutschland aus geliefert, die Terroror-Organisationen aber mit erhebliche Bargeldsummen unterstützt. Zudem waren Hassprediger im Auftrag von Ansaar in Deutschland und im Ausland tätig.Im April 2019 hatte es eine groß angelegte Razzia gegen Ansaar International gegeben. Durchsucht wurde nicht nur der Vereinssitz in Düsseldorf, sondern auch Einrichtungen in acht weiteren Bundesländern.
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