Das Tanzverbot in Berliner Clubs und Diskotheken bleibt zunächst bestehen. Das teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag mit, nachdem es Eilanträge von Clubbesitzern und Veranstaltern abgelehnt hat. Zwar stelle das Verbot einen 'erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit' dar, so die Richter. Mildere Mittel stünden jedoch derzeit nicht zur Verfügung. (Az.: VG 14 L 633/21 und VG 14 L 634/21)
Berlin.
Das Tanzverbot in Berliner Clubs und Diskotheken bleibt zunächst bestehen. Das teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag mit, nachdem es Eilanträge von Clubbesitzern und Veranstaltern abgelehnt hat. Zwar stelle das Verbot einen"erheblichen Eingriff in die Berufsfreiheit" dar, so die Richter. Mildere Mittel stünden jedoch derzeit nicht zur Verfügung.
Die Richter verkannten nicht, dass andere Maßnahmen wie etwa ein Negativtest, eine vollständige Impfung oder ein Genesungsnachweis in Kombination mit einem Hygienekonzept die Gefahr von Neuinfektionen verringerten. Tatsächlich verhindern ließe sich die Ansteckung aber nur durch ein Verbot.Bestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin
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