Vor gut 20 Jahren wurde Drach für die Entführung von Jan Philipp Reemtsma verurteilt. Jetzt steht er erneut wegen diverser Straftaten vor Gericht.
BERLIN taz | Steht einer oder eine vor Gericht, angeklagt einer wirklich schweren Straftat – in diesem Fall der Entführung des Hamburger Philologen und Mäzens Jan Philipp Reemtsma –, glauben die meisten, dass wenn das Verbrechensopfer das schildert, was die Tat an ihm oder ihr angerichtet hat, der Verdächtige irgendwann Reue bekennen werde: in sich gehen, sich entschuldigen, womöglich beim Opfer auch noch um Vergebung bitten.
Luxus und Glamour Für Drach war es in der Tat ein Investment, der Mann, 1961 als Spross einer bürgerlichen Familie in Erftstadt geboren, erkannte in Delikten wie einer Entführung das ideale Mittel, um mit logistisch anspruchsvollem Aufwand viel Geld zu verdienen, denn er liebte – ausweislich einiger Episoden in seinem Leben auf der Flucht – den Luxus, den Glamour.
Drach muss mit einer weiteren hohen Strafe rechnen In Köln ist er nun nach etlichen Überfällen auf Geldtransporter und nach versuchtem Mord an einem Wachmann angeklagt. Er muss, satt vorbestraft, wie er ist, mit einer weiteren hohen Freiheitsstrafe rechnen; die Staatsanwalt prüft, ob Thomas Drach, der Mann mit der selbst im Kriminellen gescheiterten Biografie, mit dauerhafter Sicherheitsverwahrung zu rechnen hat.
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