Der Lärm in der beliebten Partymeile Mitten in Köln ist zu viel für die Anwohner. Was das klare Urteil aus Münster jetzt für die Feiergemeinde bedeutet.
Menschen sitzen am Brüsseler Platz in einem Straßencafé. Anwohner klagten vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster gegen nächtliche Lärmbelastung im Belgischen Viertel in Köln.Das Belgische Viertel zwischen Brüsseler Platz und Antwerpener Straße ist als die wichtigste Kölner Partymeile inzwischen europaweit bekannt. Für Reiseführer ist sie Ausweis der feierfreudigen rheinischen Metropole.
Härter hätte es für die auch an anderer Stelle oft kritisierte Stadtverwaltung nicht ausfallen können. Und zwar zu Recht. Wer im Viertel wohnt, kann oft und gerade im Sommer Nächte lang seine Augen kaum zumachen, Menschen mit empfindlichen Nerven macht der Lärm gereizt, ja oft richtig krank. Den Müll und Gestank müssen die Anwohner täglich ertragen, wenn die Touristen und Gäste aus anderen Stadtteilen schon längst wieder zu Hause sind.
Trotzdem tut sich mit dem Urteil auch ein Problem auf. Denn unsere Städte litten früher an dem Image, das ab acht Uhr abends oft nicht mehr viel los ist. Mit den wärmeren Sommern, der neuen Lebensart im Freien, vielen Straßenrestaurants und jungen Leuten ist das anders geworden.
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