Bisher ist nicht klar gesetzlich geregelt, nach welchen Kriterien politische Stiftungen vom Staat Geld erhalten können. Ein neues Gesetz soll rechte und verfassungsfeindliche Stiftungen künftig ausschließen.
Ein AfD-Anhänger mit einem frisierten Logo der Partei auf dem Hinterkopf. Politisch rechte und verfassungsfeindliche Stiftungen sollen nach dem Willen der Ampel-Koalition und der Union vom Staat nicht gefördert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur bereits am Freitag im Bundestag diskutiert werden.
Das Stiftungsgesetz soll definieren, wann politische Stiftungen vom Staat gefördert werden können – denn bisher sind die Kriterien nirgendwo gesetzlich geregelt. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine solche Regelung Anfang des Jahres gefordert. Zuvor hatte die AfD geklagt, weil die ihr nahestehende Stiftung bisher kein Geld aus dem Bundeshaushalt erhält.
Die Gelder werden dann im Verhältnis der Wahlergebnisse der letzten vier Bundestagswahlen auf die Stiftungen verteilt. Außerdem soll es einen Sockelbetrag von einem Prozent der Gesamtmittel geben, den jede Stiftung unabhängig von Wahlergebnissen erhält. Die Stiftungen müssen im Gegenzug etwa Spenden über 10 000 Euro veröffentlichen.
„Wir werden mit einer breiten Mehrheit im Bundestag regeln, dass Verfassungsfeinde keine Steuermittel für ihre demokratiefeindliche Arbeit bekommen“, betonte der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner. Auch der FDP-Politiker Stephan Thomae erklärte, ein Missbrauch von Steuermitteln durch antidemokratische Kräfte werde verhindert. Konstantin von Notz von den Grünen verwies auf den Auftrag des Verfassungsgerichts.
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