Der Streit über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geht juristisch in eine neue Runde:
In der ersten Instanz hatte das Gericht den Internetkonzernen in weiten Teilen Recht gegeben. Dabei geht es um die Frage, ob die Netzplattformen im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt liefern müssen. Das Verwaltungsgericht Köln sah im Kampf gegen Straftaten und Hassrede im Internet Verstöße gegen das EU-Recht. Ob die unterlegene Bundesrepublik gegen diese Entscheidungen Beschwerde einlegt, ist noch offen.
Unterlegen dagegen waren Google und Meta bei der Frage, ob die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden können, auf Antrag betroffener Nutzer ihre Löschentscheidungen zu überprüfen. Das OVG in Münster muss jetzt klären, ob die Entscheidung aus Köln rechtens ist. Vor dem Verwaltungsgericht in Köln sind außerdem Klagen von Twitter und Tiktok gegen das NetzDG anhängig.