Ein 50-Jähriger erschoss einen Tankstellenmitarbeiter in Rheinland-Pfalz und wurde dafür zu lebenslanger Haft verurteilt. Nun legt Staatsanwaltschaft Revision ein.
Zwei Tage nach der Verurteilung eines rechtsradikalen Maskenverweigerers zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen der Ermordung eines Tankstellen-Mitarbeiters hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Eine Begründung für diesen Schritt liege noch nicht vor, teilte das Landgericht Bad Kreuznach am Donnerstag mit.zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden
. Allerdings hatte die Schwurgerichtskammer - anders als von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert - keine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dabei geht es um die Frage, ob der Verurteilte nach 15 Jahren Haft bei guter Führung auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden kann. Eine Revision wird nach Gerichtsangaben vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe verhandelt. Die Verteidigung hatte nach dem Urteil ebenfalls angekündigt, die Möglichkeit einer Revision zu prüfen. Sie hatte den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen und stattdessen auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des 50-Jährigen plädiert, der nach Schätzung eines Gutachters zum Zeitpunkt des Schusses rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte.
Auch wenn die Begründung für die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision noch nicht vorliegt, gehen Prozessbeobachter davon aus, dass es dabei um die Frage nach der besonderen Schwere der Schuld gehen dürfte. Die Vorsitzende Richterin Claudia Büch-Schmitz hatte in ihrer Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass es dafür im Strafrecht keinen Automatismus gebe.
Zwar sprächen die beiden Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe dafür ebenso wie das Leid, das der Mord der Familie des Opfers und traumatisierten Zeugen zugefügt habe. Auf der anderen Seite sei der Täter nicht vorbestraft, habe sich freiwillig gestellt und bei der Polizei ein umfassendes Geständnis abgelegt, sagte sie. Er habe offen seine Motive genannt, die wiederum zu der Verurteilung wegen Mordes geführt hätten.
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