Nach dem Zürich-“Tatort“: Gibt es einen Schutz vor KI-gestützter Gesichtserkennung?

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Nach dem Zürich-“Tatort“: Gibt es einen Schutz vor KI-gestützter Gesichtserkennung?
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Dreifacher Mord beschäftigte Isabelle Grandjean (Anna Pieri Zuercher) und Tessa Ott (Carol Schuler) im sechsten Zürich-“Tatort“. Die Toten hatten eine Software entwickelt, die vor unerlaubter Gesichtserkennung schützt. Gibt es vergleichbares Apps wirklich? Wie steht es um Bestimmungen zur KI in der Schweiz?

Eine drohnengesteuerte Mordwaffe war nicht die einzige Idee im Zürich-“Tatort: Blinder Fleck“, die klang, als sei sie geradewegs einem Science-Fiction-Roman entsprungen: Auch wenn das eigentliche Mordmotiv im längst vergangenen Bosnienkrieg verortet lag, so führte der Dreifachmord an einem IT-Unternehmerpaar und seinem Kreditberater die Ermittlerinnen Isabelle Grandjean und Tessa Ott doch recht bald zu einem Problem, das die Menschheit in Zukunft zunehmend beschäftigen wird.

Bei ihren Ermittlungen erfahren Isabelle und Tessa von einem Streit zwischen dem toten Ehepaar und Joel Müller , dem Mitinhaber ihres Start-ups: Müller wollte die Software „Blind Spot“, die vor unerlaubter KI-gestützter Gesichtserkennung schützt, an das US-Unternehmen „Security Rumpf“ verkaufen. Doch Tomic hielt dagegen, aus Angst, Ken Rumpf , der sein Geld mit drohnengesteuerten Überwachungssystemen verdiente, könne die Schutzsoftware nach dem Erwerb deaktivieren.

Es gibt jedoch nationale Unterschiede: Die Metropolitan Police in London sorgte für Schlagzeilen, als sie 2020 den Einsatz der sogenannten Live-Gesichtserkennung ankündigte. Sie ist dazu in der Lage, unter Beobachtung stehende Personen in großen Menschenmengen zu identifizieren. Im Gegensatz dazu untersagte San Francisco im Mai 2019 als weltweit erste Stadt ihren Behörden und der Stadtpolizei den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie.

In Hamburg und Mannheim testet die Polizei derzeit eine sogenannte Verhaltenserkennung: Sie identifiziert aggressive oder defensive Körperhaltung, aber auch Anzeichen von Trunkenheit wie etwa Taumeln, Liegen oder Fallen. Derartige Aufnahmen müssen allerdings pausenlos von der Polizei überwacht werden. Zudem muss die zuständige Leitstelle auch in der Lage sein, im Ernstfall sofort einzugreifen.

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