In Köln starben 2019 eine Schwangere und ihr Baby, nachdem die Frau ein verunreinigtes Glukose-Präparat eingenommen hatte. Nun ist eine 52-jährige Apothekerin schuldig gesprochen worden.
Rund vier Jahre nach diesen Todesfällen hat das Landgericht Köln nun eine Apothekerin zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Richter sprachen die 52-Jährige unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung schuldig.
Laut Urteil war der Angeklagten ein fataler Fehler unterlaufen. Sie habe einen Rest des Betäubungsmittels Lidocainhydrochlorid für Glukose gehalten und dieses dann in ein Gefäß mit Glukose gefüllt. »Das Zusammenschütten von Substanzen aus zwei Gefäßen« gelte in der Pharmazie jedoch als absolutes »No-Go«, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Angeklagte habe gegen »allgemein anerkannte Regeln ihres Berufs« verstoßen.
Ursprünglich war die Apothekerin unter anderem wegen versuchten Mordes durch Unterlassen angeklagt. An dieser Einschätzung hatte die Staatsanwaltschaft auch nach 16 Verhandlungstagen festgehalten und eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger der Angeklagten hatten hingegen auf Freispruch plädiert.
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