Foto und Fingerabdruck: Die Polizei unterscheidet bei der Registrierung von Geflüchteten am Münchner Hauptbahnhof zwischen ukrainischen Staatsangehörigen und solchen aus Drittstaaten. Ist das diskriminierend?
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Wer einen ukrainischen Pass dabei hat, muss das Papier nur kurz für eine Kopie aus der Hand geben, die Polizei erfasst die Namen der Ankommenden, das war's. Drittstaatler dagegen werden erkennungsdienstlich erfasst, erklärt Polizeisprecher Marc Aigner. Auch dann, wenn die Person einen Pass hat und nachweist, sich bei Kriegsbeginn legal in der Ukraine aufgehalten zu haben. Von dieser Person macht die Polizei ein Foto und nimmt Fingerabdrücke.
Diskriminierung sei das nicht, betont der Sprecher und erklärt den Hintergrund. Ukrainer seien, ganz unabhängig vom Krieg,"Positivstaatler". So heißen im Polizeijargon Menschen aus einem Staat, der auf der sogenannten Positivliste steht. Bürger dieser Staaten dürfen ohne Visum einreisen und für drei Monate bleiben, zum Beispiel als Touristen.
Wer die Staatsangehörigkeit eines Landes hat, das nicht auf der Positivliste steht, und ohne Visum einreist, gegen den werde routinemäßig ein Verfahren wegen illegaler Einreise eröffnet. Bei Asylbewerbern geschieht dies in der Regel, wobei das Verfahren nach dem Stellen des Asylantrags ruht; am Ende bleibt es meist ohne Konsequenzen für die Flüchtlinge. Solch ein Verfahren wäre eigentlich auch bei Drittstaatlern aus der Ukraine einzuleiten.
"Bedenklich" findet das Thomas Lechner, Stadtrat der Linken. Es sei psychologisch denkbar ungünstig, die Geflüchteten ungleich zu behandeln,"sie kommen alle aus dem gleichen Krieg". Die Registrierung laufe bisher völlig reibungslos, betont Polizeisprecher Aigner. Mittels Dolmetschern erkläre man den Angekommenen das Prozedere. Alles laufe"absolut kooperativ".
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