Weil ein Mann seiner Kollegin unerlaubt an die Brüste gegriffen hat, wurde er fristlos entlassen. Die Kündigung hat ein Gericht in Berlin bestäitgt.
ist laut einem Gerichtsurteil zulässig. Der Mann ist seit 19 Jahren bei einer Bundesbehörde in Berlin beschäftigt und wurde fristlos gekündigt, weil er die Brüste der Kollegin ohne deren Einwilligung angefasst haben soll, teilte das Arbeitsgericht am Dienstag mit.
Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Dagegen klagte er in erster Instanz vergeblich. Gegen das Urteil kann er Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen. Die Kollegin hatte über Rückenschmerzen geklagt und dem Mann erlaubt, ihren Rücken nach Hochschieben der Kleidung abzutasten, teilte das Arbeitsgericht mit. Nach Darstellung der Frau und der Bundesbehörde habe der Mann dann aberund auf ihre unbekleideten Brüste gelegt.
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