Die letzte Klage gegen das Verbot der linken Medienplattform Indymedia ist abgelehnt worden. Weiter geht’s vielleicht trotzdem.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden von fünf Freiburger*innen nicht zur Entscheidung angenommen, die das Bundesinnenministerium zu den Betreiber*innen der im August 2017 verbotenen Internetplattform Indymedia-Linksunten zählt. Damit ist der juristische Kampf gegen das Verbot an sein Ende gelangt. Die zentrale Frage der Pressefreiheit im Netz bleibt unbeantwortet.
Wenige Tage später wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht die Klage der 5 Personen verhandelt, die die Behörden als Mitglieder eines Vereins bezeichnet hatte, der das linke Online-Portal betrieben haben soll. Die Beschuldigten bestritten, dass dieser Verein überhaupt existiert hat. Schutz der Pressefreiheit? Dieser Kritik haben sich die Rechtsanwält*innen Lukas Theune, Sven Adam und Angela Furmaniak angeschlossen. „Bei linksunten.indymedia.org handelte es sich um ein Nachrichten- und Kommunikationsportal, für welches der durch das Grundgesetz gewährleistete Schutz der Pressefreiheit gilt.
Auch der Anwalt David Werdermann bekräftigt nach der Ablehnung der Beschwerde durch das BverfG seine Kritik: „Statt gegen einzelne Beiträge vorzugehen, wurde ein Medium vollständig abgeschaltet – ein krasser Verstoß gegen die Pressefreiheit.“ Werdermann erinnert mit Verweis auf die jüngsten Durchsuchungen bei dem Freien Sender Rado Dreyeckland an die juristischen Folgen der Abschaltung des linken Online-Portals.
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