Leistungsschutzrecht: Nachrichtenagentur AFP verklagt Twitter/X

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Leistungsschutzrecht: Nachrichtenagentur AFP verklagt Twitter/X Urheberrecht Twitter

In einem Streit um das Leistungsschutzrecht hat die französische Nachrichtenagentur Agence France-Presse vor einem Pariser Gericht eine einstweilige Verfügung gegen die Plattform X erwirkt. X habe sich bislang klar geweigert, über die Umsetzung des Leistungsschutzrechts zu verhandeln, teilte AFP mit.

Hintergrund des Streits in Frankreich ist eine 2019 verabschiedete EU-Urheberrechtsnovelle, die das Urheberrecht in der Europäischen Union ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern soll. Frankreich hatte die Regelungen zum Leistungsschutzrecht als erster EU-Staat in nationales Recht umgesetzt. Mitüber die Vergütung von Leistungsschutzrechten nach französischem Recht geschlossen.

Ein ähnlicher Streit über Pressevergütungen wird aktuell auch in Kanada geführt. Grund ist eine neue Steuer auf die Förderung von Nachrichten und sogar auf die Förderung des Zugriffs auf Nachrichten. Steuerpflichtig sind dabei nur Google und Meta. Beide Unternehmen haben angekündigt, in Kanada keine Links auf Nachrichten mehr anzuzeigen. Meta hat am 1.

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