Über die Pflegekasse kann mit Pflegegrad 1 keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Unter Umständen übernimmt aber die Krankenkasse einen Teil der Kosten.
, kostet das oft viel Zeit und Kraft. Dabei kann es auch mal vorkommen, dass die Pflegeperson die nötige Pflege für einen bestimmten Zeitraum nicht leisten kann. Tritt ein solcher Fall ein, kann über die Verhinderungspflege eine Ersatzpflege dieübernehmen. Ist der Pflegebedarf aber beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt größer als zuvor, können Pflegebedürftige für einen begrenzten Zeitraum über die Kurzzeitpflege auchhaben.
In Paragraf 39c SGB V heißt es außerdem, dass"im Hinblick auf die Leistungsdauer und die Leistungshöhe § 42 Absatz 2 Satz 1 und 2 des Elften Buches" gilt. Satz 3, der sich auf eineFür die Kurzzeitpflege übernimmt die Krankenkasse für Personen mit Pflegegrad 1 oder ohne Pflegegrad also maximal Kosten in Höhe von 1.774 Euro pro Jahr.
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