Die Kindererziehungszeit können sich Mütter und/ oder Väter bei der Rente anrechnen lassen. Allerdings nur, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Wer hat Anspruch auf die Anrechnung der Kindererziehungszeit?
Anspruch auf die Anrechnung der Kindererziehungszeit haben sowohl Mütter als auch Väter, die, für Kinder nach 1992 geboren, in den ersten 36 Monaten ein Kind versorgt haben. Für Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, werden 30 Monate angerechnet. Es ist dabei nicht entscheidend, dass ein Elternteil in dieser Zeit gar nicht gearbeitet hat. Auch in der Kindererziehungszeit von 30 bzw. 36 Monaten dürfen beide Elternteile arbeiten und haben trotzdem Anspruch auf eine Anrechnung.Hat man als Selbstständige*r Anspruch, die Kindererziehungszeit anrechnen zu lassen?
Ja! Es spielt dabei auch keine Rolle, ob man vorher in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war oder nicht. Das gilt, solange „Eltern keine ähnlichen Leistungen aus einem anderen Alterssicherungssystem erhalten haben“, schreibt Test.de.Um die Kindererziehungszeit bei der Rentenversicherung geltend zu machen, muss ein Antrag gestellt werden. Das entsprechendekann bei der Rentenversicherung heruntergeladen werden. Wie Test.
Eltern von Kindern, die nach 1992 geboren wurden, erhalten für jedes Erziehungsjahr rund 3 Rentenpunkte pro Kind. Für die neuen Bundesländer sind das umgerechnet rund 108 Euro, für die neuen Bundesländer rund 107 Euro.Nein, das ist nicht möglich. Pro Kind kann sich nur ein Elternteil die Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Regulär ist es der Elternteil, der die Erziehungsarbeit übernommen hat.
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