Die Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof ist in Berlin mit ihrem Eilantrag gegen die 2G-Regeln vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die Regelungen, mit denen auf die weiterhin hohen Infektionszahlen vorrangig ungeimpfter Personen und das zunehmende Aufkommen der hochansteckenden Virusvariante Omikron reagiert werde, seien verhältnismäßig, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Sie dienten mit dem Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus einem legitimen Ziel. Diese Zugangsregeln bleiben nach der Eilentscheidung vorerst bestehen.
Laut der Berliner Corona-Verordnung dürfen unter anderem Kaufhäuser derzeit nur unter der 2G-Bedingung öffnen. Das heißt, Besucher müssen entweder geimpft oder genesen sein, das Ganze muss von den Läden kontrolliert werden.
Laut Gericht sah die Kette die Regelungen im Kern als"unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit". Ferner habe sie eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gerügt.Bestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin
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