Ein Notar sieht sich durch eine gesetzliche Altersgrenze seines Berufs diskriminiert. Das Verfassungsgericht lehnt seinen Eilantrag ab.
FREIBURG taz | Ein Anwaltsnotar aus Nordrhein-Westfalen muss Ende November zumindest vorläufig seine Tätigkeit als Notar aufgeben – weil er dann die gesetzliche Altersgrenze von 70 Jahren erreicht. Ein Eilantrag des Mannes wurde jetzt vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.
Mit diesem Argument hatte der klagende Notar bei den Zivilgerichten bisher keinen Erfolg. Auch der Bundesgerichtshof lehnte im August dieses Jahres die Einwände des Notars ab.
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