Karlsruhe: Kindergeld-Regelung für Nicht-EU-Ausländer verfassungswidrig

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Für viele Familien ist das Kindergeld unabdingbar. Aber nicht alle Eltern aus dem Nicht-EU-Ausland bekommen es. Wurden sie jahrelang zu Unrecht benachteiligt?

hat eine frühere Regelung zum Kindergeldanspruch für Ausländer, die nicht aus der Europäischen Union stammen, für verfassungswidrig erklärt. Es verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn aus humanitären Gründen aufenthaltsberechtigte Ausländer nur bei Integration in den Arbeitsmarkt Kindergeld bekämen, erklärte das Gericht am Mittwoch.

Das niedersächsische Finanzgericht in Hannover war mit mehreren Klagen von Ausländern befasst und legte die Frage dem Verfassungsgericht vor. Laut der damaligen Regelung hatten nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen im Land sein durften, normalerweise keinen Anspruch auf Kindergeld.

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