Justizministerin scheitert vor Gericht

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Kein Rechtsweg für Justizministerin in Baden-Württemberg: Marion Gentges scheitert im Streit um den höchsten Richterposten im Land - weil sie den im Gesetz vorgezeichneten Pfad verlassen hat. W_Janisch

Dass der Streit um höchste Richterämter vor Gericht ausgetragen wird, gehört längst zum Justizalltag. Aber dass eine Justizministerin in einem solchen Streit selbst als Klägerin auftritt, ist doch ungewöhnlich. An diesem Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart über eine Klage von Marion Gentges zu entscheiden, der obersten Verantwortlichen für dieim Land.

Das Gericht hat ihre Klage nun als unzulässig abgewiesen. Und zwar einzig aus dem Grund, dass die Ministerin den gesetzlich vorgesehenen Pfad verlassen hat. Sie muss zuerst den Richterwahlausschuss einschalten und dessen Entscheidung abwarten - die Abkürzung über das Verwaltungsgericht ist schlicht nicht vorgesehen.

Linkenheil und Singer werden also warten müssen, der Streit liegt auf Wiedervorlage. Zugleich offenbart er einen Blick auf die schwierige Gemengelage, in der Richterwahlen überall stattfinden, auch wenn die Verfahren von Land zu Land unterschiedlich sind.

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