Doch kein Verstoß gegen das Objektivitätsgebot? Gericht hebt Bescheid gegen ServusTV-Chef Ferdinand Wegscheider auf
und auf den satirischen Charakter des Formats verwiesen - und das Bundesverwaltungsgericht hat dem nun stattgegeben.
Wie der Sender am Mittwoch selbst mitteilte, habe das Gericht den entsprechenden Bescheid der Medienbehörde aufgehoben. Auf eine Anfrage von DWDL.de hat das Bundesverwaltungsgericht noch nicht reagiert. Allerdings bestätigt auch die KommAustria auf Anfrage, dass der erlassene Bescheid im Grundsatz aufgehoben worden ist.
Noch ist die Entscheidung allerdings nicht rechtskräftig. Die KommAustria kann dagegen Rechtsmittel beim Verfassungsgerichtshof einlegen. Ob sie das tun wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt unklar. Ein Behördensprecher erklärt gegenüber DWDL.de:"Die KommAustria wird die Entscheidungsbegründung des BVwG mit der gebotenen Sorgfalt prüfen und danach über weitere Schritte entscheiden.
ServusTV-Chef Wegscheider spricht angesichts der nun eingetreten Situation auch nur von einem"Etappensieg". Er sagt:"Wir freuen uns, dass das BVwG klar festgestellt hat, dass es sich bei meinem satirischen Wochenkommentar nicht um eine Berichterstattung, Informationssendung oder Nachrichtensendung handelt und somit keine Rechtsverletzung gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes vorliegt.
Wegscheider und seine wöchentliche TV-Sendung sorgen seit langer Zeit für viel Gesprächsstoff in Österreich und darüber hinaus. Im Verlauf der vergangenen Jahre schwurbelte sich Wegscheider durchs Programm und verharmloste einerseits die Corona-Pandemie und stellte andererseits auch die Geschehnisse des 11. September 2001 infrage. Verstanden wissen will er das aber als Satire.
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