Das „Sondervermögen Klimaschutz“ sieht milliardenschwere Kreditermächtigungen für das Land Berlin vor. Nun liegt der Gesetzentwurf vor. Das Vorhaben gilt als heikel.
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In seiner Begründung für das Sondervermögen stützt sich der Senat gleich auf zwei Notsituationen: der voranschreitende Klimawandel sowie der Energiepreisschock infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine.
Ähnliche Sondervermögen gibt es bereits in den Bundesländern Bremen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland. In NRW klagen die dortigen Oppositionsfraktionen von SPD und FDP gegen das Sondervermögen, weil sie es für verfassungswidrig halten.verweist auf die engen Grenzen des Sondervermögens Finanzsenator Evers verwies am Dienstag auf die engen Grenzen des Sondervermögens und die klare Zweckbestimmung. Die Kredite würden erst aufgenommen, wenn klar sei, welche Projekte damit finanziert werden sollen. „Da liegt nicht bares Geld herum“, sagte Evers. Zudem sei der „Einfluss des Parlaments“ sichergestellt.
Bis Ende 2024 soll der Effekt der milliardenschweren Maßnahmen zudem ausgewertet werden. Dabei sollen die jeweiligen CO₂-Einsparungen anhand einer „evidenzbasierten Methodik“ nachgewiesen und dokumentiert werden. Auf Grundlage der Evaluation kann das Abgeordnetenhaus beschließen, das Sondervermögen von zunächst fünf auf maximal zehn Milliarden Euro auszuweiten. Die Rückzahlung der Kredite soll 2030 beginnen und 2055 abgeschlossen sein.
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