Eine Änderung des Justizgesetzes ermöglicht es, behördliche Verordnungen per Gerichtsbeschluss für rechtswidrig erklären zu lassen.
Britta Pedersen / dpa
Die neue Gesetzeslage sieht vor, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg allgemeingültig entscheiden kann, ob Regelungen unterhalb der Gesetzesebene rechtswidrig sind. Die Feststellung gilt nun nicht mehr nur für einzelne Verwaltungsakte und die Kläger, die unmittelbar von den als rechtswidrig erachteten Verordnungen betroffen sind.
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