Eine psychisch kranke Frau legt Feuer in einem Pflegeheim in Reutlingen, drei Menschen sterben. Ein Gericht hat die Brandstifterin nun in einer Einrichtung untergebracht. Sie sei gefährlich, aber keine Mörderin.
Brandstiftung mit Todesfolge, kein Mord: Rund neun Monate nach dem tödlichen Brand in einem Pflegeheim für psychisch Erkrankte in Reutlingen ist die psychisch kranke Brandstifterin vom Landgericht Tübingen verurteilt worden. Die 58 Jahre alte Frau muss demnach in eine psychiatrische Einrichtung.
Die Staatsanwaltschaft hatte deswegen zu Beginn des Prozesses beim Landgericht einen Antrag auf ein Sicherungsverfahren gestellt. Es seien weitere rechtswidrige Taten zu erwarten, die Beschuldigte sei für die Allgemeinheit gefährlich. Der Antrag trat an die Stelle einer Anklageschrift.
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