Die Mitarbeiterin unseres Lesers beantragt aus psychischen Gründen kurzfristig einen freien Tag, statt sich krankzumelden. Er möchte sie unterstützen und genehmigt – ist das rechtens?
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»Eine meiner Mitarbeiterinnen hat eine psychische Erkrankung. In einem persönlichen Gespräch hat sie sehr offen darüber gesprochen und ich habe – auch aufgrund von eigenen Erfahrungen mit dem Thema – Verständnis für ihre Situation und versuche, sie so gut es geht zu unterstützen. In letzter Zeit merke ich allerdings, dass sich meine Mitarbeiterin nicht krankschreibt, wenn sie aufgrund ihrer psychischen Verfassung häufiger einzelne Tage nicht arbeiten kann.
Wer aktuell mit akuten psychischen Erkrankungen in Behandlung sei, werde es aber schwer haben. Auch da gebe es noch Möglichkeiten – etwa eine BU-Versicherung, die psychische Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließt. Das sollte aber nur die Notlösung sein, heißt es von der Verbraucherzentrale, oder nur für eine Übergangszeit gewählt werden, bis wieder ein voller Schutz möglich ist.
»Weiß der Arbeitgeber, dass an dem Tag einer Arbeitsunfähigkeit Urlaub genommen wird, um die Krankmeldung zu vermeiden, kann der Urlaub nicht genehmigt werden.«Fällt ein Arbeitnehmer immer wieder mehrere Tage aus, kann der Vorgesetzte übrigens die gesetzliche Regelung der AU nach dem dritten Tag anpassen. »Wenn der Arbeitgeber es einfordert, muss bereits am ersten Tag eine AU vorgelegt werden.
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