Die Verwaltung legt der Stadtverordnetenversammlung für die Sitzung am 6. September 2023 eine Beschlussvorlage zur Schaffung der beihilferechtlichen Grundlage
für die Finanzierung des Deutschlandtickets in der Landeshauptstadt Potsdam vor. Die sogenannte „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2023 in der Landeshauptstadt Potsdam “ soll durch die Stadtverordneten sofort beschlossen werden, damit bis zum 30.
Bund und Länder finanzieren demnach das Deutschlandticket im Jahr 2023 mit jeweils 1,5 Milliarden EURO und sind auch bereit, etwaige Mehrkosten zu übernehmen. Das Land Brandenburg hat die Co-Finanzierung über das Brandenburg-Paket abgesichert. Die Zuweisung der Bundesmittel erfolgt über das Regionalisierungsgesetz.
In diesem Gesetz ist der Tarif Deutschlandticket auch bis zum 31. Dezember 2023 als genehmigt erklärt worden. Des Weiteren ist dort auch die Beihilfekonformität bis zum 30. September 2023 geregelt. Das bedeutet, dass bis zu diesem Datum die Länder bzw. die zuständigen Behörden die Beihilfekonformität gemäß Verordnung Nr. 1370/2007 schaffen müssen. Nach der Verordnung 1370 Nr.
Daher nimmt die Landeshauptstadt Potsdam die Möglichkeit in Anspruch, eine allgemeine Verordnung zu erlassen. Dies muss von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
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