Fast sechs Jahre Haft in Prozess um „NSU 2.0“-Drohschreiben

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Der Berliner hatte eine Serie hasserfüllter und rassistischer Drohschreiben an Personen des öffentlichen Lebens gerichtet. Nun muss er ins Gefängnis. NSU

Wie bereits in seinem Plädoyer gab der aus Berlin stammende Angeklagte zu, Mitglied einer Chatgruppe im Darknet gewesen zu sein, weshalb auf seinem Computer Teile der Drohschreiben gefunden worden seien. Die Mitglieder der Gruppe hätten ihn aber „systematisch reingelegt“. Dass er die Schreiben verfasst habe, sei nicht nachweisbar. Für die Mitgliedschaft entschuldigte sich er sich in seinem Schlusswort.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ist der Mann der Verfasser von insgesamt 81 Drohschreiben, die per E-Mail, Fax oder SMS an Rechtsanwälte, Politikerinnen, Journalistinnen und andere Vertreter des öffentlichen Lebens gerichtet und mit „NSU 2.0“ unterzeichnet waren. Der Absender „NSU 2.0“ spielt auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund an. Die Staatsanwaltschaft hält den Angeklagten auch für Bombendrohungen gegen Gerichte verantwortlich.

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