Eine Journalistin wollte Einsicht in Akten aus der Ära Helmut Kohl – und hat nun vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. Es gebe keinen Anspruch auf eine Wiederbeschaffung der Unterlagen.
, dass das Amt Akten aus der Kohl-Ära wiederbeschaffen müsse, die womöglich im Besitz der Witwe Maike Kohl-Richter sind. Weder aus dem Informationsfreiheitsgesetz noch aus dem Bundesarchivgesetz ergebe sich ein Anspruch auf Wiederbeschaffung von privaten Dritten.
Die Klägerin hatte beantragt, Akten aus Kohls Kanzlerschaft einsehen zu können, die entweder im Bundeskanzleramt oder mutmaßlich bei seiner Witwe lagern. Das Bundeskanzleramt gab einige Akten heraus, lehnte das Ansinnen aber ansonsten ab. Die Journalistin klagte, hatte aber schon in den Vorinstanzen keinen Erfolg.
Berichten zufolge soll Kohl in seiner Zeit als Bundeskanzler amtliche Unterlagen zunächst an eine Stiftung übergeben haben. Später seien die Akten dann bei ihm zu Hause gelandet. Das Bundeskanzleramt hatte der Journalistin mitgeteilt, dass es nichts von solchen Unterlagen wisse. Ein Anwalt sagte zudem in der mündlichen Verhandlung: »Wir haben Frau Kohl-Richter gefragt, ob amtliche Unterlagen bei ihr vorhanden sind, und sie hat das verneint.
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