Erzbistum Köln muss 300 000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen

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Erstmals bekommt ein früherer Messdiener Schmerzensgeld von der katholischen Kirche. Das Urteil des Landgerichts Köln hat eine wichtige Signalwirkung. Jetzt befürchten die Diözesen eine Klagewelle.

Das Erzbistum Köln soll nach einem Urteil einem Missbrauchsbetroffenen 300 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Darauf angerechnet werden bereits an das Opfer ausbezahlte 25 000 Euro in Anerkennung des Leids, wie das Landgericht Köln am Dienstag entschied. Der 64-jährige Georg Menne hatte vom Erzbistum 725 000 Euro Schmerzensgeld sowie 80 000 Euro für mögliche künftige Schäden verlangt.

Der Anwalt des Erzbistums sagte am Dienstag, dass er kein Angebot mitgebracht habe und keine Weisung erhalten habe. Weder die volle Forderung des Klägers noch - wie vom Vorsitzenden ins Spiel gebracht - ein mittlerer sechsstelliger Betrag komme für das Erzbistum in Betracht. Klägeranwalt Eberhard Luetjohann ließ nach der Entscheidung offen, ob sein Mandant in Berufung geht. Menne selbst wollte die Entscheidung zunächst nicht kommentieren.

Menne soll in den 1970er Jahren mehr als 320 Mal von einem Priester missbraucht worden sein. Vorwürfe gegen den Geistlichen wurden dem Erzbistum 1980 sowie 2010 bekannt - er konnte dennoch viele Jahre weiter als Seelsorger arbeiten. Der Betroffene wirft der Erzdiözese daher Amtspflichtverletzung durch Unterlassen vor. Das Erzbistum hatte bewusst darauf verzichtet, eine Verjährung zu beanspruchen.

Im konkreten Fall hat das Erzbistum den Sachverhalt als unstreitig anerkannt. Über die Höhe der Kirchenzahlungen entscheidet seit 1. Januar 2021 die unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen . Nach ihren Angaben orientiert sich die Leistungshöhe"am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder". In den ersten zwei Jahren erhielten Betroffene im Mittel rund 22.000 Euro pro Antrag.

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