Der Bundestag will zunächst noch die Verhandlung vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof abwarten.
, könnte dies im Fall der Abgeordnetenhauswahlen anders aussehen. Hier sind die Ergebnisse zwischen zwei Direktkandidaten in mehreren Wahlkreisen deutlich knapper ausgefallen. Der Berliner Verfassungsgerichtshof wird darüber Ende September verhandeln und danach einen Beschluss fassen.
Für die Berliner CDU ist das Votum der Ampel-Koalition ein starkes Zeichen für umfangreiche Neuwahlen in Berlin. „Die Folgen des Wahl-Chaos werden immer dramatischer“, sagt CDU-Generalsekretär Stefan Evers. „Berlin muss sich in großem Umfang auf Wiederholungswahlen einstellen.“ Vor allem die SPD sei für die Probleme am Wahltag verantwortlich. „Aber der verantwortliche SPD-Senator Geisel ist bis heute im Amt.
Der damalige Innensenator Andreas Geisel wies die Verantwortung für das Wahlchaos am 26. September zurück.Wie der Berliner Verfassungsgerichtshof und der Bundesverfassungsgericht entscheiden, sollte es dazu kommen, ist völlig offen. Für die Entscheidung zu Neuwahlen bestehen hohe Hürden. Möglich sind teilweise oder komplette Nachwahlen. Denkbar ist auch, dass die beiden Gerichte den Beschwerden zwar stattgeben, aber keine Neuwahlen anberaumen.
„Nachwahlen ließen sich innerhalb weniger Monate organisieren, keine Frage“, sagte Rockmann. Die Landeswahlleitung habe sich darüber bereits Gedanken gemacht, sobald die Einsprüche dagegen bekannt geworden seien. Nachwahlen für das Abgeordnetenhaus und den Bundestag könnten an zwei verschiedenen Terminen stattfinden, sagte Rockmann. „Aber auch an einem Tag. Darin sehe ich kein Problem.“ Mit Blick auf die Höhe der Wahlbeteiligung hält Rockmann die zweite Variante für die bessere. Wie viel Vorlaufzeit für die Organisation nötig sei, lasse sich derzeit noch nicht sagen. Entscheidend sei, in welchem Umfang gewählt werden müsse.
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